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   BSG, 02.10.1997 - 14 REg 1/97   

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BSG, 02.10.1997 - 14 REg 1/97 (https://dejure.org/1997,1308)
BSG, Entscheidung vom 02.10.1997 - 14 REg 1/97 (https://dejure.org/1997,1308)
BSG, Entscheidung vom 02. Oktober 1997 - 14 REg 1/97 (https://dejure.org/1997,1308)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erziehungsgeld - Zahlung - Fortzahlung - Ausländerin - Aufenthaltserlaubnis - Aufenthaltsbefugnis - Aufenthaltsberechtigung

  • Judicialis

    BErzGG § 1 Abs 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beratungspflichten der Erziehungsgeldbehörde und der Ausländerbehörde gegenüber Ausländern, Herstellungsanspruch, Besitz eines zum Bezug von Erziehungsgeld berechtigenden ausländerrechtlichen Aufenthaltstitels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1998, 1110
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 09.02.1994 - 14/14b REg 9/93

    Erziehungsgeld - Ausländer - Aufenthaltsberechtigung - Verzögerung -

    Auszug aus BSG, 02.10.1997 - 14 REg 1/97
    Rückwirkende Kraft entfaltet die Erteilung eines solchen Aufenthaltstitels selbst dann nicht, wenn der Beginn der Geltungsdauer des Titels auf einem Zeitpunkt vor seiner tatsächlichen Erteilung zurückreicht (BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 12).

    Der Senat hat auch schon mehrfach darauf hingewiesen, daß der Gesetzgeber mögliche Härten gesehen hat, die durch die Einfügung des § 1 Abs. 1 Satz 2 BErzGG dadurch auftreten können, daß die Regelung auf die Tatbestandswirkung der ausländerbehördlichen Entscheidung abstellt und damit den Anspruch auf Erzg auch von Zufälligkeiten des Verfahrensablaufs abhängig macht (BSGE 70, 197, 204 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 7; BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 12).

    In diesen Fällen ist dem Bürger die Sozialleistung zuerkannt worden, wenn aufgrund eines solchen Fehlverhaltens eine Anspruchsvoraussetzung nicht erfüllt war (vgl BSG SozR 2200 § 1241a Nr. 9; SozR 2200 § 1241d Nr. 9, SozR 3-7833 § 1 Nr. 12).

    Ein Fehlverhalten einer anderen Behörde muß sich der zuständige Sozialleistungsträger aber im Rahmen eines Herstellungsanspruchs grundsätzlich nicht zurechnen lassen (ständige Rechtsprechung, zuletzt BSGE 71, 217 = SozR 3-1200 § 14 Nr. 8; BSG SozR 1200 § 14 Nrn 26, 28, 29; BSGE 58, 283 = SozR 1200 § 14 Nr. 19; BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 12).

    So ist zB eine Erzg-Behörde selbst dann nicht gehindert, die Verzögerung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis dem Berechtigten anspruchsausschließend entgegenzuhalten, wenn die Verzögerung ausschließlich in den Verantwortungsbereich der Ausländerbehörde fällt (BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 12) und der Berechtigte seinerseits alles ihm Zumutbare unternommen hat, um der Verzögerung entgegenzuwirken (zB frühzeitige Beantragung der Anschluß-Aufenthaltserlaubnis; Hinweis auf den laufenden Bezug von Erzg und auf die Abhängigkeit des weiteren Bezugs des Erzg von der Erteilung der neuen Aufenthaltserlaubnis; im Einzelfall auch Inanspruchnahme von Rechtsschutz, etwa in Form der Untätigkeitsklage, vgl BSGE 70, 197, 209 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 7; BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 12).

  • BSG, 24.03.1992 - 14b/4 REg 23/91

    Anspruch eines Ausländers auf Erziehungsgeld

    Auszug aus BSG, 02.10.1997 - 14 REg 1/97
    Das Aufenthaltsrecht muß also durch die Ausländerbehörde bereits zu Beginn des Leistungszeitraums förmlich festgestellt sein (BSGE 70, 197 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 7; BSG SozR 3-7833 § 1 Nrn 12, 14, 18; ständige Rechtsprechung).

    Nicht ausreichend ist hingegen der Umstand, daß einem Ausländer der materielle Anspruch auf Erteilung eines solchen Aufenthaltstitels zusteht, mag der Anspruch selbst oder der den Anspruch auslösende Sachverhalt (zB Anerkennung als Asylberechtigter) im Einzelfall auch schon durch ein verwaltungsgerichtliches Urteil festgestellt worden sein (BSGE 70, 197 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 7, BSG SozR 3-7833 § 1 Nrn 12, 14).

    Maßgebend ist allein die tatsächliche Erteilung des Titels; der Entscheidung der Ausländerbehörde kommt für das Erzg-Recht Tatbestandswirkung zu (BSGE 70, 197 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 7, BSG SozR 3-7833 § 1 Nrn 12, 14).

    Der Senat hat auch schon mehrfach darauf hingewiesen, daß der Gesetzgeber mögliche Härten gesehen hat, die durch die Einfügung des § 1 Abs. 1 Satz 2 BErzGG dadurch auftreten können, daß die Regelung auf die Tatbestandswirkung der ausländerbehördlichen Entscheidung abstellt und damit den Anspruch auf Erzg auch von Zufälligkeiten des Verfahrensablaufs abhängig macht (BSGE 70, 197, 204 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 7; BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 12).

    So ist zB eine Erzg-Behörde selbst dann nicht gehindert, die Verzögerung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis dem Berechtigten anspruchsausschließend entgegenzuhalten, wenn die Verzögerung ausschließlich in den Verantwortungsbereich der Ausländerbehörde fällt (BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 12) und der Berechtigte seinerseits alles ihm Zumutbare unternommen hat, um der Verzögerung entgegenzuwirken (zB frühzeitige Beantragung der Anschluß-Aufenthaltserlaubnis; Hinweis auf den laufenden Bezug von Erzg und auf die Abhängigkeit des weiteren Bezugs des Erzg von der Erteilung der neuen Aufenthaltserlaubnis; im Einzelfall auch Inanspruchnahme von Rechtsschutz, etwa in Form der Untätigkeitsklage, vgl BSGE 70, 197, 209 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 7; BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 12).

  • BSG, 06.09.1995 - 14 REg 4/95

    Geltungsbereich des BErzGG

    Auszug aus BSG, 02.10.1997 - 14 REg 1/97
    Diese Neuregelung gilt jedoch nicht für Kinder, die, wie der Sohn der Klägerin, vor dem 27. Juni 1993 geboren sind (BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 17).

    Auch dies hat der Senat bereits entschieden (BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 17 sowie Urteil des erkennenden Senats vom 24. März 1992 - 14b/4 REg 11/91 - USK 9266; ferner Beschluß vom 25. Januar 1995 - 14 BEg 4/94 - zu nicht unmittelbar aufeinander folgenden Aufenthaltsbefugnissen und -erlaubnissen).

  • BSG, 29.10.1992 - 10 RKg 24/91

    Unrichtige Beratung - Amt für Ausbildungsförderung - Kindergeldanspruch

    Auszug aus BSG, 02.10.1997 - 14 REg 1/97
    Ein Fehlverhalten einer anderen Behörde muß sich der zuständige Sozialleistungsträger aber im Rahmen eines Herstellungsanspruchs grundsätzlich nicht zurechnen lassen (ständige Rechtsprechung, zuletzt BSGE 71, 217 = SozR 3-1200 § 14 Nr. 8; BSG SozR 1200 § 14 Nrn 26, 28, 29; BSGE 58, 283 = SozR 1200 § 14 Nr. 19; BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 12).
  • BSG, 09.09.1992 - 14b/4 REg 16/91

    Asylbewerber - Erziehungsgeld - Rückwirkend - Dauerhafte Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus BSG, 02.10.1997 - 14 REg 1/97
    Die hierdurch eintretenden unvermeidlichen Verzögerungen und Härten hat der Gesetzgeber - ohne daß dies verfassungsrechtlich zu beanstanden wäre - in Kauf genommen (BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 10).
  • BSG, 24.07.1985 - 10 RKg 18/84

    Rückwirkende Gewährung von Kindergeld an eine verwitwete Ehefrau eines

    Auszug aus BSG, 02.10.1997 - 14 REg 1/97
    Ein Fehlverhalten einer anderen Behörde muß sich der zuständige Sozialleistungsträger aber im Rahmen eines Herstellungsanspruchs grundsätzlich nicht zurechnen lassen (ständige Rechtsprechung, zuletzt BSGE 71, 217 = SozR 3-1200 § 14 Nr. 8; BSG SozR 1200 § 14 Nrn 26, 28, 29; BSGE 58, 283 = SozR 1200 § 14 Nr. 19; BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 12).
  • BSG, 30.10.1985 - 5b RJ 86/84

    Verletzung der Betreuungspflicht des Leistungsträgers gegenüber Versicherten

    Auszug aus BSG, 02.10.1997 - 14 REg 1/97
    In diesen Fällen ist dem Bürger die Sozialleistung zuerkannt worden, wenn aufgrund eines solchen Fehlverhaltens eine Anspruchsvoraussetzung nicht erfüllt war (vgl BSG SozR 2200 § 1241a Nr. 9; SozR 2200 § 1241d Nr. 9, SozR 3-7833 § 1 Nr. 12).
  • BSG, 14.01.1986 - 5a RKn 4/84

    Zur Frage eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs

    Auszug aus BSG, 02.10.1997 - 14 REg 1/97
    In diesen Fällen ist dem Bürger die Sozialleistung zuerkannt worden, wenn aufgrund eines solchen Fehlverhaltens eine Anspruchsvoraussetzung nicht erfüllt war (vgl BSG SozR 2200 § 1241a Nr. 9; SozR 2200 § 1241d Nr. 9, SozR 3-7833 § 1 Nr. 12).
  • BSG, 24.03.1992 - 14b/4 REg 11/91

    Voraussetzungen für die Gewährung von Erziehungsgeld - Anspruchsvoraussetzungen

    Auszug aus BSG, 02.10.1997 - 14 REg 1/97
    Auch dies hat der Senat bereits entschieden (BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 17 sowie Urteil des erkennenden Senats vom 24. März 1992 - 14b/4 REg 11/91 - USK 9266; ferner Beschluß vom 25. Januar 1995 - 14 BEg 4/94 - zu nicht unmittelbar aufeinander folgenden Aufenthaltsbefugnissen und -erlaubnissen).
  • BSG, 10.12.2003 - B 9 VJ 2/02 R

    Anti-D-Prophylaxe - Hepatitis C - Infektion - Impfschaden - Chronische Hepatitis

    Diese setzt voraus, dass die Pflichtverletzung entweder von dem auf Herstellung in Anspruch genommenen Leistungsträger selbst, also durch eigene Organe (Behörden, Stellen oder Beliehene), oder von einem anderen Leistungsträger begangen worden ist, der von ersterem beauftragt oder mit diesem anderweitig arbeitsteilig verbunden ist (vgl zum Verhältnis von Versicherungsamt und Sozialhilfeverwaltung: BSG SozR 3-5910 § 91a Nr. 7 S 29, 38 f; s a BSGE 79, 177, 180 = SozR 3-1200 § 45 Nr. 6; BSGE 64, 89, 94 = SozR 2200 § 545 Nr. 8; BSGE 51, 89 = SozR 2200 § 381 Nr. 44; BSG 15. Dezember 1994 - 4 RA 66/93 -, Die Beiträge 1996, 309, jeweils mwN; SozR 3-1200 § 14 Nr. 24 S 79, 83; Arbeits- und Ausländerverwaltung: BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 27 S 127, 134, jeweils mwN).
  • BFH, 05.02.2015 - III R 19/14

    Kindergeldberechtigung nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer -

    Soweit § 1 Abs. 3 des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG), § 1 des Bundeserziehungsgeldgesetzes, § 1 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes für die entsprechenden Leistungen eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers den Besitz eines entsprechenden Aufenthaltstitels voraussetzt, liegt ein solcher nur vor, wenn die Ausländerbehörde bereits zu Beginn des Leistungszeitraums ein entsprechendes Aufenthaltsrecht förmlich festgestellt hat (BSG-Urteil vom 10. Juli 2014 B 10 EG 5/14 R, RegNr 31398; BSG-Teilurteil vom 30. September 2010 B 10 EG 9/09 R, BSGE 107, 1, Rz 29; BSG-Urteile vom 2. Oktober 1997  14 REg 1/97, NVwZ 1998, 1110; vom 30. September 1996  10 RKg 24/95, SGb 1997, 216; vom 9. Februar 1994  14/14b REg 9/93, InfAuslR 1994, 320; vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 29. Januar 2014 L 12 EG 66/12, n.v.; Landessozialgericht --LSG-- Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Juni 2014 L 11 EG 3136/13, n.v., Rz 35; LSG Hamburg, Urteil vom 19. Dezember 2012 L 2 EG 2/10, n.v., Rz 34).

    Ausdrücklich stellt das BSG fest, dass für den Anspruch auf Bundeserziehungsgeld die Erteilung eines Aufenthaltstitels, in dem die Geltungsdauer auf einen Zeitpunkt vor seiner tatsächlichen Erteilung zurückreicht, keine rückwirkende Kraft entfaltet (BSG-Teilurteil in BSGE 107, 1, unter 2., und BSG-Urteil in NVwZ 1998, 1110, Rz 13; vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Juni 2014 L 11 EG 3136/13, n.v., Rz 35).

  • BSG, 24.07.2003 - B 4 RA 13/03 R

    Verzicht eines privat krankenversicherten und beihilfeberechtigten

    Einen evtl Beratungsmangel des Trägers der Beihilfe muss die Klägerin in jenem Rechtsverhältnis klären; an diesem ist die Beklagte nicht beteiligt (vgl hierzu entsprechend BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 24 S 83).
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